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Allgemeine Geschäftsbedingungen § 1 Geltungsbereich Für die Geschäftsbeziehung zwischen Warwel-Art und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Warwel-Art nicht an. Wenn Sie eine Bestellung bei Warwel-Art aufgeben, erhalten Sie eine Bestätigungs E-Mail, über den Eingang Ihrer bestellten Ware, es kommt dadurch der Abschluss eines Kaufvertrages zustande.
§ 4 Widerruf & Rücksendungen Widerrufsrecht E-Mail-Adresse: warwel(et)galerie-warwel.de; www.warwel-art.de § 5 Versandkosten & Lieferzeiten
§ 10 Gerichtsstand & Anwendbares Recht
Der Gerichtsstand ist Duisburg. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 11 Hinweis zur Verpackungsverordnung 11.1 Der Verkäufer ist nach der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen seiner Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Dua-les System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. 11.2 Zur weiteren Klärung der Rückgabe kann sich der Kunde gerne mit dem Verkäufer in Verbindung setzen. Der Verkäufer nennt dem Kunden dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in seiner Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Kunde die Möglichkeit, die Verpackung unentgeltlich an den Verkäufer zu schicken. Die Verpackungen werden von dem Verkäufer wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt. § 12 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre. |
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